Brandwache

Der STIBA Sicherheitsdienst stellt Ihnen geschultes Personal, um Brände zu verhindern, somit können Sie Ihr Gewerk absolut ungestört und vorschriftsmäßig ausführen. Alle unsere Mitarbeiter wurden zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach Arbeitsschutzgesetz § 10, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1§ 22 & DGUV Informationen 205- 023 ausgebildet.

Was können wir für Sie tun?

Haben Sie Fragen zu uns? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an. Wir sind sehr gerne persönlich für Sie da und machen Ihnen ein Angebot, das perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Lassen Sie sich von uns individuell beraten.